Starthilfe für ein eigenverantwortliches Leben

 

Ein speziell auf junge Menschen mit psychischen Erkrankungen zugeschnittenes Betreuungsangebot hat das Betreute Wohnen der EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH im Main-Taunus-Kreis entwickelt. Ziel ist es, junge Erwachsene zwischen 18 und 27 individuell und passgenau darin zu unterstützen, ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben zu führen.

„Wir wollen eine Starthilfe bieten, damit junge Erwachsene mit Betreuungsbedarf auf eigenen Beinen stehen können“, sagt Renate Pfautsch, Geschäftsführerin der EVIM Behindertenhilfe. Das Angebot verhindere damit im Idealfall, dass sich Erkrankungen frühzeitig verfestigen. Eingebettet sind die Unterstützungsleistungen in das Betreute Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, das im Psychosozialen Zentrum (PSZ) des Trägers im Main-Taunus-Kreis angeboten wird. „Verstärkte Anfragen für eine ambulante Betreuung von jungen Menschen bestehen seit etwa drei Jahren mit steigender Tendenz“, bekräftigt Holger Thewalt, Leiter des PSZ. Deshalb habe die EVIM Behindertenhilfe vor zwei Jahren entschieden, dass zunächst zwei Mitarbeiter schwerpunktmäßig junge Klienten begleiten. Seit einem Jahr ist ein Team mit fünf Mitarbeiter/innen für etwa 30 junge Erwachsene im Einsatz.

Betreutes Wohnen bedeutet ambulante, zeitweilige Begleitung zu Hause. Das kann das Zuhause bei den Eltern sein oder in der eigenen Wohnung. Die Mitarbeiter/innen unterstützen zum Beispiel in der Planung des Tagesablaufes, im Umgang mit Institutionen und Ämtern, bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz sowie in Krisensituationen. „Geplant sind auch betreute Wohngemeinschaften und spezielle Lernangebote, um den Lebensalltag zu meistern“, sagt Maik Niestreu, der das Team leitet.

Das Angebot will eine „Schnittstelle“ zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie, Schule/Ausbildung, belasteten Elternhäusern und den Bedürfnissen und Wünschen der jungen Klienten sein. Eine enge Kooperation besteht mit dem Jugendamt MTK, dem Amt für Arbeit und Soziales, dem Gesundheitsamt und regionalen psychiatrischen Kliniken sowie dem LWV. Die Vermittlung erfolgt in der Regel über das Jugendamt oder die örtlichen Kliniken. Zunehmend fragen Betroffene direkt an.